Seit dem Mittelalter dehnte sich die Kirchengemeinde, dann die Gemeinde St-Maurice sur Loire von Jœuvres bis la Pételière und von Audenet bis zum Weiler le Puy aus. Der nächste Weiler vom Ortskern war St-Jean und bestand hauptsächlich aus Gebäuden des Priorats der Benediktiner von St-Jean-sur-St-Maurice mit zwei oder drei Häuser, darunter jenes wo man „den Zehnten“ abgab
Während der Revolution wurden das Eigentum des Priorats zum Verkauf angeboten. Der Weiler St-Jean wurde während des XIX. Jahrhundert immer wichtiger, besonders durch den Bau des Rathauses von St-Maurice, von Wohnhäusern und Geschäften.

In den Jahren 1880 wollten einige Gemeinderäte, dass der Weiler St-Jean das Zentrum der Gemeinde wird, von dem aus alle Straßen und Wege gingen, der alte Ortskern von St-Maurice war somit Nebensache. Aus dieser Lage ergaben sich zahlreiche Streitigkeiten, die am 23. März 1893 zur Gründung zweier Gemeinden führte: St-Jean Puy und St-Maurice-sur-Loire
Dieser Zustand dauerte bis 27. Februar 1974 als die zwei Gemeinden einen Vertrag zur Vereinigung unterzeichneten. Dieser Vertrag garantierte einige Vorrechte für jede der alten Gemeinden wie:
der Gemeinderat sollte aus Vertretern von St-Maurice und St-Jean gebildet werden (der Präfekt legte  bei  jeder Wahl die Anzahl der Vertreter jedes Dorfes fest

  • der Bürgermeister der neuen Gemeinde hatte einen Stellvertreter in St-Maurice, mit den Funktionen des Polizeioffiziers und des Standesbeamten
  • das Rathaus von St-Maurice wurde Außenstelle mit einem Wahlbüro
  • die Sozialstellen beider Gemeindeteile blieben getrennt bestehen.

Eine erste Volksabstimmung am 24. März 1983 hatte ein negatives Ergebnis. Am 25. November 2007 wurden die Einwohner von St-Maurice erneut zur Abstimmung aufgerufen, um einen Gemeindefusion zu verwirklichen, (eine Gesamtgemeinde), oder den seitherigen Stand zu belassen. Dieses Mal wurde für den Zusammenschluss gestimmt..
Seitdem besitzt die Gemeinde von St-Jean-St-Maurice-sur-Loire wie alle anderen Gemeinden von Frankreich, „einen“ Bürgermeister (ohne Ortsvorsteher). Diese Differenzen zwischen den zwei alten Gemeinden tendieren zu verschwinden.

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